Datenschutzberatung
gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und Bundesdatenschutzgesetz 2018 (BDSG-neu).
Die Datenschutzberatung umfasst:
Datenschutz-Konzept
Erstellung eines individuellen Datenschutz-Konzepts
Datenschutz-Check
Durchführung von Risikoanalysen und Audits im Unternehmen
Auftragsverarbeitung
– Beratung bei der Erstellung einer Liste der Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO
– Auftragsverarbeiter ist nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO eine Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Auskunftsrecht
– Hilfe bei der Umsetzung des Auskunftsrechts von betroffenen Personen gem. Art.15 DSGVO
– Festlegung des Umfangs der Auskunft
– Festlegung des Umfangs der Auskunft
TOMs
Beratung bei Erstellung und Einführung von technischen und organisatorischen Maßnahmen – TOMs
Zertifizierung
Begleitung bei der Zertifizierung nach Art. 42 DSGVO
Verarbeitungsverzeichnis
– Unterstützung bei der Erstellung und Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses gem. Art. 30 DSGVO
– Prozess-Definition um Verarbeitungsverzeichnis aktuell zu halten
Datenschutz - Folgenabschätzung
– Beratung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO
Maßnahmeplan
– Erstellung eines Maßnahmeplans zur Umsetzung der DSGVO
– Bestandsaufnahme
– Handlungsbedarf ermitteln
– Bestandsaufnahme
– Handlungsbedarf ermitteln
Recht auf Vergessenwerden
Beratung bei der Einführung von Prozessen um dem Recht auf Vergessenwerden / Recht auf Löschung gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO nachzukommen.
Beschäftigtendatenschutz
Beratung bei der Datenverarbeitung zum Zweck des Beschäftigtenverhältnisses nach Art. 88 Abs. 1 DSGVO und § 26 BDSG-neu