besondere personen­bezogene Daten

Begriffsbestimmung „besondere personenbezogene Daten“ oder „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ nach Artikel 9 DS-GVO

Zitat DS-GVO Artikel 9

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.

„besondere personenbezogene Daten“ sind also:

Daten, aus denen folgende Punkte hervorgehen:

– rassische, ethnische Herkunft
– politische Ansichten
– religiöse und weltanschauliche Überzeugung
– Gewerkschaftszugehörigkeit
– Angaben zur Gesundheit
– genetische Daten
– biometrische Daten
– Daten zur Sexualität

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