Externer Datenschutz­beauftragter

  • gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz BDSG (neu) 2018
  • TÜV SÜD Zertifikat „Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV“

Bestellung als externer Datenschutz-beauftragter

Ansprechpartner zum Datenschutz und externer Datenschutzbeauftragter zum Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Datenschutz-Beratung

– Alle Aufgaben der Datenschutz-Beratung

Ansprechpartner

– Ansprechpartner der Aufsichtsbehörde
– Ansprechpartner der Mitarbeiter

Überwachung

Überwachung des Datenschutzes im Betrieb

Bestellung bei Aufsichtsbehörde

– förmliche Bestellung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Dokumentation

Dokumentation der Datenschutzaktivitäten mit regelmäßigem Bericht

Vorteile eines externen Datenschutz­beauftragen

Geniesen Sie die Vorteile eines externen DSB

Vorteile eines externen Datenschutz­beauftragten

Welche Vorteile entstehen durch die Bestellung eines externen Datenschutz­beauftragen?

Kosteneinsparung

Schulungen, Zertifizierungen, Freistellung von anderen Arbeitstätigkeiten sind in der Regel teurer, als die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten.

Kompetenz

Nicht immer gibt es im Unternehmen einen Mitarbeiter, der die notwendigen Fähigkeiten zur Ausübung des Datenschutzbeauftragten mit sich bringt.
Laut DSGVO Art. 38 muß ein Datenschutzbeauftragter die berufliche Qualifikation und Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzen.

Kündigungsschutz

Interne Datenschutzbeauftragte geniesen – ähnlich wie Mitglieder des Betriebsrats – einen Kündigungsschutz von 1 Jahr.

Objektivität

Da der externe Datenschutzbeauftragte nicht ins Unternehmen eingebunden ist, hat er einen objektiveren Blick auf die internen Prozesse.

Interessenkonflikt

Durch die externe Stellung des Datenschutzbeauftragten kommt es zu keinem Interessenskonflikt.
Für Mitarbeiter aus folgenden Bereichen kann aufgrund einer Interessenkollision keine Bestellung zum DSB erfolgen:

  • Geschäftsführung
  • IT-Leiter
  • Personalchef

Wer braucht einen Datenschutz­beauftragen?

Sie benötigen einen Datenschutz­beauftragten (DSB) wenn …

  • mind. 10 Personen regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten
  • Sie nach Art. 35 DSGVO zu einer Datenschutz-Folgeabschätzung verpflichtet sind

Datenschutz-Beratung gewünscht?